AGB

Allgemeine Unterrichtsbedingungen von Tagtigall

I. Monatsvertrag

1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftnormklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden; die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile.
2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Landes Berlin.
Gelten für den Wohnsitz des Schülers /der Schülerin unterschiedliche Ferienregelungen für allgemein bildende Schulen, so sind die Ferienregelungen für das Land Berlin maßgeblich.
3. Unterrichtsausfall /Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann Tagtigall gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich bis spätestens 18.00Uhr des Vortages den Unterricht abzusagen, wenn vertretbare Gründe vorliegen. In diesem Fall bietet Tagtigall einen Ausweichtermin an, der von dem Schüler/der Schülerin wahrgenommen werden kann. Wenn dieser Termin nicht wahrgenommen wird, entfällt die Verpflichtung seitens Tagtigall zur Nachleistung.
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich weiterhin, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des Schülers, der Schülerin oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von 4 Wochen.
Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet. Die Rückvergütung kann auch durch eine ermäßigte oder kostenlose Teilnahme des Schülers/der Schülerin an Workshops oder Kursen, die von Tagtigall veranstaltet werden, abgegolten werden.
4. Probezeit
Lehrkraft und Schüler/in haben während der Probezeit (1 Monat) ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.
5. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
6. Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.März oder zum 31.Oktober eines Jahres gekündigt werden. Bei Anhebung des Honorars seitens Tagtigall ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zu jedem Zeitpunkt gegeben.
7. Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist immer im Voraus zu entrichten (vor Beginn der 1. Unterrichtseinheit). Bei Zahlungsverzug ist Tagtigall berechtigt, den Unterricht so lange auszusetzen bis der Zahlungseingang vorliegt. In diesem Fall ist Tagtigall nicht verpflichtet, die ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachzugeben.

II. Zehnerkarte

 1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden; die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile.
2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus. Es gelten die Schulferien des Landes Berlin.
Gelten für den Wohnsitz des Schülers /der Schülerin unterschiedliche Ferienregelungen für allgemein bildende Schulen, so sind die Ferienregelungen für das Land Berlin maßgeblich.
Bei Erwerb einer Zehnerkarte werden die durch Ferien bedingten Ausfallstunden an die dreimonatige Dauer einer Zehnerkarte angehängt, es sei denn die volle Stundenanzahl wurde vorher schon in Anspruch genommen.
3. Unterrichtsausfall /Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann Tagtigall gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich bis spätestens 18.00Uhr des Vortages den Unterricht abzusagen, wenn vertretbare Gründe vorliegen. In diesem Fall bietet Tagtigall einen Ausweichtermin an, der von dem Schüler/der Schülerin wahrgenommen werden kann. Wenn dieser Termin nicht wahrgenommen wird, entfällt die Verpflichtung seitens Tagtigall zur Nachleistung.
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich weiterhin, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des Schülers oder der Schülerin ist eine Verlängerung des dreimonatigen Zeitraums auf Kulanz und nach Absprache möglich.
Kann die Lehrkraft wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet. Die Rückvergütung kann auch durch eine ermäßigte Teilnahme des Schülers/der Schülerin an Workshops oder Kursen, die von Tagtigall veranstaltet werden, abgegolten werden.
4. Dauer der Vereinbarung
Die 10 Unterrichtseinheiten sind innerhalb von drei Monaten vom Lehrer zu erteilen und vom Schüler zu beanspruchen. Danach verfällt die Vereinbarung. Eine Verlängerung des dreimonatigen Zeitraums ist nur möglich, wenn Unterrichtsstunden aufgrund von Ferien oder Krankheit des Lehrers nicht stattfinden konnten.